Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 26. Mai 1994
§ 21

§ 21 – Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung für sonstige Personen

Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung besteht auch für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, bis zu deren Außerkrafttreten einen Anspruch auf Heilbehandlung oder Krankenbehandlung hatten, normal normal 1a. nach § 42 Absatz 2, 3 oder 4 des Vierzehnten Buches leistungsberechtigt sind, normal normal Kriegsschadenrente oder vergleichbare Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz oder dem Reparationsschädengesetz oder laufende Beihilfe nach dem Flüchtlingshilfegesetz beziehen, normal normal nach § 145 Absatz 2 Nummer 4 des Vierzehnten Buches oder nach § 84 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 4 des Soldatenentschädigungsgesetzes ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz weiter erhalten oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 des Vierzehnten Buches beziehen, normal normal laufende Leistungen zum Unterhalt und Leistungen der Krankenhilfe nach dem Achten Buch beziehen, normal normal krankenversorgungsberechtigt nach dem Bundesentschädigungsgesetz sind, normal normal in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen worden sind, normal normal normal arabic wenn sie gegen das Risiko Krankheit weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind.

Kurz erklärt

  • Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung gilt für Personen mit Wohnsitz in Deutschland.
  • Betroffene müssen Anspruch auf bestimmte Heil- oder Krankenbehandlungen gehabt haben.
  • Dazu zählen auch Empfänger von Kriegsschadenrenten oder ähnlichen Leistungen.
  • Personen, die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, sind ebenfalls versicherungspflichtig.
  • Dies gilt, wenn sie nicht in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind.